I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Gruppenbuchungen im Markus Wasmeier Freilichtmuseum Schliersee. Betreiber des Markus Wasmeier Freilichtmuseums Schliersee und somit Vertragspartner ist die DOWA Verwaltungs- und Vertriebs-GmbH mit Sitz in 83727 Schliersee, Breitensteinstrasse 14d (im folgenden kurz „DOWA“ genannt). Die buchende Partei (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt) erklärt sich mit der verbindlichen Buchung von Gruppenleistungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
II. Vertragsinhalt
Die DOWA erbringt im Rahmen von Gruppenbuchungen je nach Buchung des Auftragsgebers folgende Leistungen:
- Eintritt und Besichtigung des Markus Wasmeier Freilichtmuseums Schliersee
- Führungen im Markus Wasmeier Freilichtmuseum Schliersee
- gastronomische Leistungen
- Sonderbesichtigungen und Kurse wie z.B. Bierverkostung, Brotbacken (sog. Erlebnisbausteine)
- Vermittlung von Leistungen in Partner-Locations (Fremddienstleister)
III. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der DOWA und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Jeder Auftragsbestätigung liegt ein Angebot der DOWA zugrunde. Für den Vertragsschluss weiterhin erforderlich ist der rechtzeitige Eingang der Anzahlung vor Veranstaltungsbeginn nach V. Absatz 2. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ist die DOWA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Hausordnung
Der Auftragsgeber bzw. der Besucher hat die geltende Hausordnung einzuhalten. Jede gültige Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch des Markus Wasmeier Freilichtmuseums Schliersee unter Einhaltung der jeweiligen Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Besucher ohne Rückerstattung des Kaufpreises aus dem Museum verwiesen werden.
V. Preise und Zahlung
- Sämtliche Preisangaben verstehen sich als „Bruttopreise“ (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer), sofern nicht anders angegeben. Druckfehler und einzelne Preisänderungen bleiben vorbehalten.
- Die Abrechnung der Buchung erfolgt nach Vereinbarung am Besuchstag oder per nachträglicher Rechnungsstellung.
- Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und Skonto zur Zahlung fällig.
- Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
- Bei Zahlungsverzug ist die DOWA berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8 Prozent über dem Basiszinssatz der EZB). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
VI. Kreditgrundlage
Voraussetzung der Leistungspflichten der DOWA ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die DOWA zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Die DOWA kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweit geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen.
VII. Teilnehmer
- Die Anzahl der Teilnehmer ist 5 Tage vor Besuch verbindlich schriftlich mitzuteilen. Bei Überschreitung der mitgeteilten Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Personenanzahl in Rechnung gestellt.
- Bei Reduzierungen der Teilnehmerzahl, die eine Änderung der Gruppenanzahl für gebuchte Führungen oder Erlebnisbausteine bewirkt gelten die Stornierungsbedingungen laut § VIII Abs. 2.
- Überschreitungen der gemeldeten Teilnehmerzahl müssen in jedem Fall bis spätestens 5 Werktage vor Besuchsdatum bekannt gegeben werden. Eine Durchführung der geplanten Veranstaltung für die erhöhte Teilnehmerzahl kann nicht garantiert werden. Bei Nichtbekanntgabe gehen allfällige Schadenersatzforderungen zu Lasten des Auftragsgebers.
VIII. Kündigung und Stornierung
- Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
- Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die DOWA hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die DOWA Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 15 Kalendertage vor Besuchsdatum storniert, fallen für den Auftraggeber keine Kosten an.
Im Falle von späteren Stornierungen gilt:
ab 14 bis 3 Kalendertage vor Besuchsdatum 50% der gebuchten Leistungen
ab 2 bis 1 Kalendertag vor Besuchsdatum,am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% der gebuchten Leistungen.
Bei der Berechnung der Stornokosten mindern tatsächlich ersparte Leistungen die Auftragssumme.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist.
5. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch die DOWA oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Regelung des Absatzes 2 entsprechend. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6. Die Kündigung bzw. Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Fristberechnung ist der Eingang der Kündigung bzw. Stornierung maßgebend.
IX. Haftung
- Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er gegenüber der DOWA als Gesamtschuldner.
- Für mangelhafte Leistungen von Fremdbetrieben, die die DOWA im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der DOWA nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der DOWA gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
- Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der DOWA. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die DOWA nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Alle gegen die DOWA gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
X. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene
Daten, gleich ob sie von der DOWA selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist Schliersee. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
XII. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.